Nordrhein-Westfalen reicht Bundesratsinitiative ein, um Umweltauflagen für schwimmende Solaranlagen aufzuweichen
Am 13. Juni 2025 wird die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Antrag in den Bundesrat einbringen, der darauf abzielt, die Umweltauflagen für schwimmende Solaranlagen aufzuweichen. Der Antrag, der den Titel „Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen“ trägt, verfolgt das Ziel, eine Lockerung des § 36 WHG herbeizuführen und somit den Ausbau schwimmender Photovoltaikanlagen zu beschleunigen. Das genannte Ziel wurde gegen Ende des Jahres 2024 in einer Vielzahl von Wahlprogrammen sowie im aktuellen Koalitionsvertrag der Parteien SPD und CDU wiedergefunden.