Neue Fischereiabgabe für „Gastangler“ in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 1. September 2025 wird in Mecklenburg-Vorpommern folgende neue Regelung am Wasser kontrolliert:

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns (M-V) hat am 10.07.2024 in seiner 84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischereigesetzes M-V beschlossen.
Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs.1 Landesfischereigesetz zur Entrichtung der Fischereiabgabe. Ab dem Jahr 2025 muss auch jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern und Staaten die Fischereiabgabe in M-V entrichten, unabhängig davon, ob eine Entrichtung in seinem Heimatland erfolgt ist. Die dafür notwendige Änderung der Fischereischeinverordnung M-V wurde am 08.08.2025 bekanntgegeben.

 Achtung

Aufgrund der kurzfristigen Neuregelung nach Redaktionsschluss wurde in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift „Fischwaid” fälschlicherweise der 1. Januar 2026 als Datum für die Umsetzung der neuen Regelung angegeben. Dazu hat uns die Abteilung Fischerei des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV noch folgende Erläuterung mitgeteilt:

Leider haben es uns die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ermöglicht, im Rahmen einer Verordnung einen Zeitpunkt wie bspw. den 1. Januar für das Inkrafttreten festzulegen. Die Regelung muss daher unmittelbar nach Schaffung der für die Umsetzung erforderlichen Voraussetzungen – hier technischer/regulativer Art – in Kraft treten. Zur Umsetzung (Kontrolle) haben wir uns dann auf den ersten Tag des Folgemonats festgelegt, da auch die Kontrollinstanzen noch zu informieren und zu unterweisen sind (auch dies mitten in der Ferienzeit).

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