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Mögliche Auswirkungen von Änderungen der CITES-Listung von Aalen

Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist derzeit im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) gelistet. Damit unterliegt sein internationaler Handel strengen Regulierungen. Im Vorfeld der 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP20) in Usbekistan Ende 2025 hat die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission im Oktober 2024 alle Vertragsstaaten angeschrieben, in denen der Europäische Aal oder andere Anguilla-Arten vorkommen. Ziel dieser Anfrage war es, zu prüfen, ob eine Hochstufung des Europäischen Aals in Anhang I zum Schutz der Art beitragen könnte. Zudem wurde erwogen, ob alle Anguilla-Arten in Anhang II aufgenommen werden sollten, um den internationalen Handel transparenter und nachhaltiger zu gestalten.

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