EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Bereits Anfang Mai 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Strategie-Papier mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben [1]“.
Dort heißt es, dass zum Wohle unserer Umwelt und unserer Wirtschaft mindestens 30 % der Landfläche und 30 % der Meere in der EU geschützt werden sollen. Dabei sollte ein besonderer Schwerpunkt auf Gebiete mit sehr hohem Biodiversitätswert oder -potenzial gelegt werden. In diesem Sinne sollte mindestens ein Drittel der Schutzgebiete – also 10 % der EU-Landflächen und 10 % der EU-Meeresgebiete – streng geschützt werden.