Wie deutsche Angelverbände zum Aalfangverbot reagieren
Am 13.12.2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei eine Ausweitung der berufsfischereilichen Aalschonzeit von drei auf sechs Monate und ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in Nord- und Ostsee beschlossen. Laut Verordnungstext gelten die Verbote für „Unionsgewässer, einschließlich Brackgewässer, wie Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer“ (§13:1 Verordnung (EU) 2023/194). Außerhalb der Unionsgewässer haben jedoch weder EU noch die Bundesministerien Verfügungsgewalt, die Rechte liegen bei den Bundesländern. Eine Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Verbote liegt damit in der Hand der Länder. Laut einer Pressemitteilung[1] hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Vorschlag der EU-Kommission in schwierigen Verhandlungen unterstützt, während sich andere EU-Mitgliedsstaaten und im Vorfeld aus guten Gründen dagegen positioniert haben.
Wir empfehlen euch auch immer wieder bei anderen Angelverbänden mal reinzuschauen, damit ihr wisst wer euch gut oder besser informiert.