
Am 13. Januar haben wir darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung der europäischen RecFishing-App aufgrund technischer Engpässe auf den 5. Februar verschoben hat.
Doch auch dieses Datum begründet für Meeresanglerinnen und -angler in Deutschland derzeit noch keine rechtliche Verpflichtung. Hintergrund ist, dass die erforderliche Rechtsgrundlage in Form einer Änderung des Seefischereigesetzes (SeeFischG) bislang nicht rechtskräftig ist. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird mit dem Abschluss des Verfahrens erst im Sommer gerechnet.
Erst mit der Verabschiedung der Gesetzesänderung – zu einem derzeit noch unbestimmten Zeitpunkt – werden Meeresanglerinnen und -angler in Deutschland rechtlich verpflichtet sein, Fänge bestimmter Fischarten über die neue europäische RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden.


















