
An der Küste Mecklenburg-Vorpommerns gelten für Anglerinnen und Angler neue Regeln: Mit der fünften Änderung der Küstenfischereiverordnung führt das Land für den Hecht ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern ein. Pro Angeltag und Person darf künftig nur noch ein Hecht entnommen werden.
Damit setzt das Land zentrale Empfehlungen des wissenschaftlichen Boddenhecht-Projekts um. Neu sind außerdem ein höheres Mindestmaß für Meerforellen, ein Tagesfanglimit für Barsche und mehr Möglichkeiten zum Schutz von Kegelrobben. Für die Binnengewässer ändert sich dagegen nichts.
















