Gesundheitsberufe Hamburg
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Die Oberste Fischereibehörde erteilt nun die Bootsangelkarte für den Hamburger Hafen und die Bille ebenso wie die Bootsangelkarte für Dove- und Gose Elbe oberhalb der Tatenberger Schleuse auch über ein Onlineverfahren.

Und hier geht es zur Onlineseite – Sie verlassen damit diesen Bereich vom VNDAV

Für die Online-Ausstellung bezahlen Sie eine Gebühr von 15,00 € pro Bootsangelkarte

Für die weiterhin mögliche persönliche Erteilung vor Ort im Hamburger Angelzentrum (Entenwerder 10, 20539 Hamburg) erkundigen Sie sich bitte vorab über einen freien Termin – Kontaktdaten, siehe unten. Für die Vor-Ort-Ausstellung bezahlen Sie eine Gebühr von 30,00 € pro Bootsangelkarte.

Die Beantragung per E-Mail ist nicht mehr möglich.

Beim Angeln vom Boot müssen Sie die Bootsangelkarte, den Fischereischein und den Fischereiabgabe-Nachweis mitführen – es sind keine Unterlagen mehr vorab einzureichen. Die Bootsangelkarte ist bis zum Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurde.

Die Bootsangelkarte für den Hamburger Hafen und die Bille ist aufgrund der Gefahrensituation in diesem Bereich für jede angelnde Person im Boot notwendig. Für die Dove- und Goseelbe oberhalb der Tatenberger Schleuse ist die Bootsangelkarte nur für den Bootsführer Vorschrift.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Oberste Fischereibehörde, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg

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FLOW startet mit dem Deutschen Angelfischerverband (DAFV) und dem UFZ/iDiv als Leuchtturmprojekt des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität in die neue Feldsaison 2026.  Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) dabei sind und Ihre Bäche untersuchen!

Ende Januar sowie Anfang Februar bieten wir wieder Online-Schulungen zur Umsetzung des FLOW-Projekts an. Mit diesen Schulungen möchten wir Sie über den Ablauf der Feldsaison 2026 informieren, offene Fragen klären und Praxis-Tipps austauschen. Als Termine haben wir Samstag, den 31.01.2026 (13:00-15:00 Uhr) sowie Dienstag, den 03.02.26 (17:00-19:00 Uhr) vorgesehen. Die Schulungen sind vor allem für neu hinzukommende und auch erfahrene Gruppenleiter:innen gedacht. Interessierte können sich zudem einen detaillierteren Einblick in das Projekt verschaffen.

Melden Sie sich jetzt für eine Online-Schulung an, damit Ihre Gruppe für die Feldsaison 2026 vorbereitet ist. Die Teilnahme ist Voraussetzung, wenn Sie als Gruppenleitung neu dabei sein möchten. Sie bietet aber auch Interessierten wertvolle Hintergrundinformationen über Inhalte und Umfang einer Teilnahme am FLOW-Projekt.

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Foto: Marcel Weichenhahn

Der Deutsche Angelfischerverband e. V. (DAFV) warnt eindringlich vor den Folgen der hohen Kormoranbestände für die heimischen Fischpopulationen und bedrohte Fischarten. Die derzeit hohe Kormoranpopulation in Deutschland entspricht laut einer historischen Meta-Studie[1] keiner natürlichen Bestandsrückkehr auf Grundlage von Schutzmaßnahmen. Im Gegensatz zu den meisten heimischen Fischarten profitiert der Kormoran erheblich von der Klimaerwärmung, da die Gewässer in Deutschland heute im Winter kaum noch flächendeckend zufrieren. Der Fischartenschutz dürfe im Naturschutz nicht länger eine untergeordnete Rolle spielen. Angesichts belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den negativen Einfluss hoher Kormoranbestände auf heimische Fische fordert der DAFV ein wirksames, bundesweit koordiniertes und europäisch abgestimmtes Kormoranmanagement.

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 Die Murg im Nordschwarzwald bei Loffenau in Baden-Württemberg. 2026/27 ist die Murg in Deutschland die Flusslandschaft der Jahre. Foto: Guido de Kleijn

Die Murg in Baden-Württemberg ist Flusslandschaft der Jahre 2026/27. Mit der gemeinsamen Auszeichnung würdigen die NaturFreunde Deutschlands und der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) Renaturierungserfolge, Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie die Entwicklung des sanften Tourismus im Murgtal. Die offizielle Proklamation findet am kommenden Weltwassertag (22. März 2026) im Naturfreundehaus An der Murg in Rastatt statt.

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Seit dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen europäischen RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden. Die Meldepflicht besteht vorerst nur für Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009). Aufgrund von technischen Überlegungen der EU-Kommission wird die App laut dem Bundesministerium Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 in den Android und Apple App Stores verfügbar sein. Es muss entsprechend davon ausgegangen werden, dass bis zu diesem Zeitpunkt ohne die Verwendung der App an der Küste geangelt werden kann.

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Ein Bagger setzt Störsteine in der Ilm. Die Grundlage für neue Strukturen im Gewässer, Foto: Fischerring Geisenfeld e.V.

Der Fischerring Geisenfeld wurde vor über 60 Jahren gegründet und zählt heute rund 250 Mitglieder, die sich leidenschaftlich für den Schutz und die Pflege der heimischen Gewässer einsetzen. Bewirtschaftet werden mehrere Fischereirechte an der Ilm sowie an angrenzenden Gewässern im Landkreis Pfaffenhofen. Neben der Hege und Pflege der Fischbestände legt der Verein großen Wert auf nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume für Fische und andere Wasserorganismen.

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Der ASV Groß-Bieberau hat durch die Einbringung von Kies wertvolle Laichplätze für die Fischpopulation geschaffen, Foto: ASV Groß-Bieberau e.V.

Der Angelsportverein Groß-Bieberau e.V. wurde 1975 gegründet und ist Mitglied im Verband Hessischer Fischer e.V. Er zählt derzeit 64 Mitglieder und bewirtschaftet die Gersprenz, einen Fluss in Südhessen. Der Verein engagiert sich für die Pflege des Gewässers und fördert durch gezielte Maßnahmen die ökologische Entwicklung und naturnahe Gestaltung der Flussabschnitte, um Lebensräume für Fische, Amphibien und andere Wasserorganismen zu erhalten.

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Der Runde Tisch Meeresmüll ist ein deutschlandweites Netzwerk, das 2016 von der Bundesregierung, dem Niedersächsischen Umweltministerium und dem Umweltbundesamt gegründet wurde. Ziel des Zusammenschlusses ist es, das Problem des Mülls in Nord- und Ostsee gemeinsam, koordiniert und praxisnah anzugehen.

Der Runde Tisch dient dabei nicht nur als Beratungsplattform, sondern wirkt auch als Impulsgeber für konkrete Maßnahmen und als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Durch diese breite Vernetzung können Wissen, praktische Erfahrungen und politische Zielsetzungen gezielt zusammengeführt werden. So entstehen Strategien, um Meeresmüll zu vermeiden, bestehende Belastungen zu reduzieren und langfristige Lösungen zu entwickeln.

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Europas größte Angelmesse – DAFV setzt starkes Zeichen auf der AngelWelt Berlin 2025

Der Deutsche Angelfischerverband e. V. (DAFV) stellt seinen diesjährigen Auftritt auf der AngelWelt Berlin 2025 unter das zentrale Leitmotiv „Angeln in der Mitte der Gesellschaft“. Vom 28. bis 30. November präsentiert der Verband ein inhaltlich starkes und vielseitiges Programm, das zeigt, welche ökologische, soziale und gesellschaftliche Bedeutung die Angelfischerei heute einnimmt.

Angeln ist gelebter Naturschutz, verantwortungsvolle Nutzung und ein wichtiger sozialer Anker“, betont DAFV-Präsident Klaus-Dieter Mau. „Wir möchten verdeutlichen, wie vielfältig der Beitrag der Anglerinnen und Angler für Natur, Nachwuchsarbeit, Vereinskultur und gesellschaftliches Miteinander ist.“

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Ein Screenshot der neuen "RecFishing Fischer's App" und ein Auszug aus der aktuellen Präsentation auf dem "EFTTA Angling Summit" vom 27. November 2025 im Rahmen der Messe AngelWelt Berlin

Ab dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen EU-App RecFishing Fisher’s App an die Europäische Kommission zu melden. Für Deutsche Anglerinnen und Angler betrifft das im ersten Schritt Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee.  Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009). 

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