Antrag des Landes NRW auf Änderung des WHG passiert den Bundesrat

Antrag unter dem Titel: „Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen“

Am vergangenen Freitag (26.09.2025) hat der Bundesrat die oben genannten Antrag[1] verabschiedet. Damit setzt sich eine Initiative Nordrhein-Westfalens durch, die die Umweltauflagen für schwimmende Photovoltaikanlagen (Floating-PV, FPV) deutlich lockert. Besonders auffällig: Drei Bundesratsausschüsse – der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) sowie der Wirtschaftsausschuss (Wi) – hatten in ihren Empfehlungen[2] eine wesentlich ausgewogenere Lösung vorgeschlagen, die aus Sicht der Angelfischerei und des Gewässerschutzes tragfähiger gewesen wäre. Dennoch setzte sich leider die ursprüngliche, weniger restriktive Fassung durch.

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